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Seite 1 von 4 Denkschrift zur Besoldungssituationdes fliegenden und luftfahrzeugtechnischen Personals der Transport- und Hubschrauberverbände der Bundeswehr Die IGTH vertritt die Interessen von ca. 1300 Mitgliedern aus dem o.a. Bereich. Wohl kaum eine andere Berufsgruppe in Deutschland hat in den vergangenen 19 Jahren eine stärkere Verminderung des Realeinkommens hinnehmen müssen, als die Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr. Bei gleichzeitiger Zunahme der Verantwortung und Belastungen in der Funktion, sind zahlreiche Leistungen gekürzt worden. Nach dem Einstieg in die besonderen Auslandsverwendungen, wurden mit dem Versorgungsreformgesetz von 1998 die Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulage für Fliegendes Personal, die letztmalig 1990 angepasst wurde, mit Übergangsregelungen abgeschafft. Damit wurde ein wesentlicher Teil der Versorgungsbezüge für die Soldaten gekürzt, die in fast allen Einsatzgebieten im Ausland unter erheblich gestiegenen persönlichen Risiko eingesetzt sind. Die steuerfreie Aufwandsentschädigung wurde im Jahr 2002 in eine steuerpflichtige Erschwerniszulage unter Anhebung zum Ausgleich der Besteuerung umgewandelt, die Sonderzahlung wurde in zwei Schritten zunächst auf 60% und dann auf 30% des Grundgehaltes reduziert, das Urlaubsgeld wurde gestrichen und in zahlreichen Jahren blieb eine notwendige Besoldungsanpassung aus. Zulagen dienen als Ausgleich für besondere Belastungen durch u.a. erhöhte Beanspruchung oder vermehrte Verantwortung. Diese Funktion können sie nur dann erfüllen, wenn sie im Verhältnis zum Grundgehalt ihre Wertigkeit behalten. Es ist der im Entwurf zum DNeuG erklärte Wille des Bundesinnenministers, die Besonderheiten des Soldatenberufes unter formaler Beibehaltung der gemeinsamen Besoldungstabellen auf andere Weise zu regeln. Auf dieser Grundlage ist es |
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