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Denkschrift zur Besoldungssituation

des fliegenden und luftfahrzeugtechnischen Personals der Transport- und Hubschrauberverbände der Bundeswehr

Die IGTH vertritt die Interessen von ca. 1300 Mitgliedern aus dem o.a. Bereich.

Wohl kaum eine andere Berufsgruppe in Deutschland hat in den vergangenen 19 Jahren eine stärkere Verminderung des Realeinkommens hinnehmen müssen, als die Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr. Bei gleichzeitiger Zunahme der Verantwortung und Belastungen in der Funktion, sind zahlreiche Leistungen gekürzt worden. Nach dem Einstieg in die besonderen Auslandsverwendungen, wurden mit dem Versorgungsreformgesetz von 1998 die Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulage für Fliegendes Personal, die letztmalig 1990 angepasst wurde, mit Übergangsregelungen abgeschafft. Damit wurde ein wesentlicher Teil der Versorgungsbezüge für die Soldaten gekürzt, die in fast allen Einsatzgebieten im Ausland unter erheblich gestiegenen persönlichen Risiko eingesetzt sind. Die steuerfreie Aufwandsentschädigung wurde im Jahr 2002 in eine steuerpflichtige Erschwerniszulage unter Anhebung zum Ausgleich der Besteuerung umgewandelt, die Sonderzahlung wurde in zwei Schritten zunächst auf 60% und dann auf 30% des Grundgehaltes reduziert, das Urlaubsgeld wurde gestrichen und in zahlreichen Jahren blieb eine notwendige Besoldungsanpassung aus.

Zulagen dienen als Ausgleich für besondere Belastungen durch u.a. erhöhte Beanspruchung oder vermehrte Verantwortung. Diese Funktion können sie nur dann erfüllen, wenn sie im Verhältnis zum Grundgehalt ihre Wertigkeit behalten.
In diesem Bereich besteht mittlerweile ein krasses Missverhältnis!

Es ist der im Entwurf zum DNeuG erklärte Wille des Bundesinnenministers, die Besonderheiten des Soldatenberufes unter formaler Beibehaltung der gemeinsamen Besoldungstabellen auf andere Weise zu regeln. Auf dieser Grundlage ist es
den Mitgliedern der IGTH bewusst, dass es auch aufgrund der demographischen Entwicklung erforderlich sein wird, in der Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen den Dienst in den Streitkräften attraktiver zu gestalten und besonders Funktionen mit hohem Risiko und höchster Belastung einen Anreiz benötigen, damit sich auch die Besten eines Jahrgangs nicht nur für den Dienst in den Streitkräften entscheiden, sondern auch im Dienst verbleiben.
Es geht darum die klugen Köpfe zu gewinnen und zu behalten.
Wie der Bericht zur Portabilität von Versorgungsansprüchen zeigt, ist sich die Bundesregierung im Klaren darüber, dass die Besoldungssituation auch im Hinblick auf die Höhe der Ruhestandsbezüge, insbesondere bei den Spezialisten, derzeit nicht konkurrenzfähig ist.
Im Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist versucht worden für einen begrenzten Kreis von Soldaten eine anlassbezogene Antwort auf eine bereits eingetretene Entwicklung zu geben. Diese Maßnahme entspricht nach unserer Auffassung nicht der Besoldungssystematik und ist nicht geeignet eine nachhaltige Änderung der Situation zu bewirken.